„Kreditfalle“ Mietendeckel
Die neuen Regelungen des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (Mietendeckel) beinhalten wesentliche Einschnitte für Vermieter/ Eigentümer:
Der avisierte Mietenstopp für fünf Jahre begrenzt eine Möglichkeit einer Anpassung der Miete danach um nur 1,3 % pro Jahr.
Auch die Regelungen zur Wiedervermietung von Wohnungen, die Kappungsgrenzen und die beschränkte Umlegbarkeit von Modernisierungsmaßnahmen stellt Eigentümer vor große Herausforderungen.
- –Welche Auswirkungen hat dies auf bestehende Kredite?
- -Kann die finanzierende Bank im Nachhinein Verstärkung bestehender Sicherheiten verlangen?
- -Welche Handlungsmöglichleiten gibt es?
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