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Anlageberatung/ Anlagevermittlung

Eine gute Anlageberatung von Anlegern ist gekennzeichnet durch eine sorgfältige Analyse des zu beratenden Kunden und des angebotenen Produktes. Es ist vom Anlageberater u.a. zu prüfen, welcher Risikogruppe der Anleger zugehörig ist, welchen Anlagehorizont er verfolgt und welche Chancen und Risiken sich aus dem konkreten Anlageprodukt ergeben.

Wir helfen Ihnen dabei herauszufinden, ob der Misserfolg Ihrer Anlage auf einer mißglückten Exploration von Kunde/ Produkt beruht oder wirtschaftliche, nicht vorhersehbare Gründe, verantwortlich sind. Die Vertretung geschädigter Kapitalanleger ist unsere zentrale Beratungskompetenz, die praktische Erfahrungen seit 2002 sowohl in Massenschadensfällen als auch bei der Betreuung von individuellen und hochkomplexen Fällen beinhaltet.

Im Kapitalanlagerecht/ in der Anlageberatung vertreten wir Ihre Interessen u.a. im Zusammenhang mit folgenden Anlagearten:

Geschlossene Fonds, z.B.:

  • -> Immobilienfonds,
  • -> Schiffsfonds,
  • -> Öko-Fonds, Waldfonds,
  • -> Containerfonds,
  • -> Goldfonds;

 

Wertpapiere, z.B. :

  • -> Investmentfonds,
  • -> Offene Immobilienfonds,
  • -> Anleihen,
  • -> Genussscheine;

 

Swaps;

Vermögensverwaltungen;

Immobilienanlagen;

Fremdfinanzierte Rentenversicherungsprodukte.

 

 

Interessante Artikel zum Thema Anlageberatung:

§ BGH v. 07.02.2019, Az. III ZR 498/16- „abgelehnte Prospektlektüre“

§ Innenprovisionen über 15 % und Managementfee bei Dachfonds

§  Risiko Aussetzung der Anteilsrücknahme- Urteil des BGH vom 29.04.2014 XI ZR 477/12

§ Aufklärungspflichten iRd Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds  GbR- BGH vom 11.12.2014 – III ZR 365/13

§ Konkludent geschlossener Beratungsvertrag/Vorkenntnisse -BGH vom 22.03.2011- XI ZR 33/10

§ Fungibilität von Gesellschaftsanteilen eines geschlossenen Immobilienfonds- BGH vom 17. September 2015- III ZR 393/14

§ Risiko Schließung eines offenen Immobilienfonds-  BGH vom 29.April 2014- XI ZR 130/13