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Vermögensverwaltung

Unter Vermögensverwaltung versteht man die Verwaltung fremden Vermögens allein im Interesse des Vermögensinhabers. Auch wenn das Berufsbild des Vermögensverwalters selbst nicht legal definiert ist, findet sich der Begriff der „Finanzportfolioverwaltung“ im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) wieder. Für derartige Geschäft bedarf es einer ausdrücklichen Erlaubnis von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wenn diese Tätigkeit dem Umfang nach einen kaufmännisch eingerichteten Betrieb erfordert, was im professionellen Bereich stets der Fall ist. Eine gute Vermögensverwaltung ist gekennzeichnet von der sorgfältigen Analyse des Kunden und umfassende Kenntnisse des Anlagemarktes. In rechtlichen Fragen zur Vermögensverwaltung beraten wir u.a. zu folgenden Themen:

  • -Rechtsmäßigkeit und Ansprüche aus dem Vermögensverwaltungsvertrag;
  • -Abklärungs- und Aufklärungspflichten (insb. in der vorvertraglichen Phase einer Beratung) im Rahmen der Vermögensverwaltung;
  • -Rechtliche Fragen/ Dokumentation der Anlagestrategie (Anlagerichtlinien);
  • -Fragen der pflicht- und weisungsgemäßen Verwaltung des Kundenvermögens;
  • -Vergütungsfragen des Vermögensverwalters;
  • -Zivilrechtliche Haftung des Vermögensverwalters.