Corona Soforthilfe
In Zeiten der Corona Krise ist die Sicherung der Finanzen wichtig. Nach den beschlossenen Eckpunkten zur Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige gibt es folgende Handlungsmöglichkeiten (nach IBB):
-
1. Hausbank kontaktieren
Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte als erster Schritt zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden. Über Ihre Hausbank können Sie auch die Bundeshilfen der KfW beantragen (www.kfw.de).
-
2. Bürgschaftsbank kontaktieren
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank besichert werden. Notwendig sind:
- -Kurze schriftliche Beschreibung der Auswirkungen der Pandemie auf Ihr Unternehmen
- -Jahresabschlüsse/Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 2017 und 2018
- -Betriebswirtschaftliche Auswertung 2019 (inkl. Summen- und Saldenliste) oder Jahresabschluss 2019
- -Kreditspiegel (Übersicht Zins- und Tilgungsbeträge bestehender Kredite)
- -Ermittlung des Kreditbedarfs anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung für die nächsten 12 Monate
- -Selbstauskunft
- -Vorschlag für den Eigenbeitrag des Gesellschafters
-
3. Kurzarbeit beantragen
- Betriebe, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.
-
4. Steuerstundung verhandeln
Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater über die Möglichkeit von Steuerstundungen.
-
5. Liquiditätshilfe Sonderfall Corona
Mit den Liquiditätshilfen BERLIN richtet sich die IBB an etablierte Unternehmen mit Liquiditätsengpässen. Wir öffnen das Darlehensprogramm für weitere von der Corona-Epidemie betroffene Branchen.
6. Liquiditätshilfen BERLIN
- Die Hilfen betreffen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Berlin wie folgt:
- – Rettungsbeihilfen mit einer Laufzeit von 2 Jahren
- – Darlehen bis zu 0,5 Mio. EUR (zinslos), in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. EUR (4% p.a. Zinssatz, Aussetzung wird geprüft)
- – selbstschuldnerische Bürgschaft in Darlehenshöhe obligatorisch
„Rettungsbeihilfen Corona“ können nur gewährt werden, wenn der aktuelle Liquiditätsengpass in den Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie begründet liegt, die wirtschaftlich Berechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter der Unternehmung selbstschuldnerische Bürgschaften in Darlehenshöhe übernehmen arbeitsmarkt- und strukturpolitische Aspekte eine positive Entscheidung rechtfertigen und Hausbankkredite nicht außerplanmäßig zu Lasten der Mittel aus diesem Programm zurückgeführt werden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.