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Corona

Corona Soforthilfe

In Zeiten der Corona Krise ist die Sicherung der Finanzen wichtig.  Nach den beschlossenen Eckpunkten zur Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige gibt es folgende Handlungsmöglichkeiten (nach IBB):

 

  1.  1. Hausbank kontaktieren

Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte als erster Schritt zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden. Über Ihre Hausbank können Sie auch die Bundeshilfen der KfW beantragen (www.kfw.de).

 

  1.  2. Bürgschaftsbank kontaktieren

Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank besichert werden. Notwendig sind:

  • -Kurze schriftliche Beschreibung der Auswirkungen der Pandemie auf Ihr Unternehmen
  • -Jahresabschlüsse/Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 2017 und 2018
  • -Betriebswirtschaftliche Auswertung 2019 (inkl. Summen- und Saldenliste) oder Jahresabschluss 2019
  • -Kreditspiegel (Übersicht Zins- und Tilgungsbeträge bestehender Kredite)
  • -Ermittlung des Kreditbedarfs anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung für die nächsten 12 Monate
  • -Selbstauskunft
  • -Vorschlag für den Eigenbeitrag des Gesellschafters

 

  1. 3. Kurzarbeit beantragen

  2. Betriebe, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.

 

 

  1. 4. Steuerstundung verhandeln

Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater über die Möglichkeit von Steuerstundungen.

 

 

  1. 5. Liquiditätshilfe Sonderfall Corona

Mit den Liquiditätshilfen BERLIN richtet sich die IBB an etablierte Unternehmen mit Liquiditätsengpässen. Wir öffnen das Darlehensprogramm für weitere von der Corona-Epidemie betroffene Branchen.

 

 

6. Liquiditätshilfen BERLIN

  1. Die Hilfen betreffen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Berlin wie folgt:
  • – Rettungsbeihilfen mit einer Laufzeit von 2 Jahren
  • – Darlehen bis zu 0,5 Mio. EUR (zinslos), in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. EUR (4% p.a. Zinssatz, Aussetzung wird geprüft)
  • – selbstschuldnerische Bürgschaft in Darlehenshöhe obligatorisch

 

„Rettungsbeihilfen Corona“ können nur gewährt werden, wenn der aktuelle Liquiditätsengpass in den Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie begründet liegt, die wirtschaftlich Berechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter der Unternehmung selbstschuldnerische Bürgschaften in Darlehenshöhe übernehmen arbeitsmarkt- und strukturpolitische Aspekte eine positive Entscheidung rechtfertigen und Hausbankkredite nicht außerplanmäßig zu Lasten der Mittel aus diesem Programm zurückgeführt werden.

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.