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Kosten

Erstberatung:

Die Erstberatung umfasst ein erstes Beratungsgespräch. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss (Urteil vom 03.05.2007 – I ZR 137/05) festgelegt, dass es sich hierbei um eine pauschale, überschlägige mündliche Einstiegsberatung handelt. Dabei erhalten Mandanten eine rechtliche und taktische Einschätzung ihrer Rechtssituation mit entsprechender Handlungsempfehlung. Im Unterschied zu einem „normalen“ Beratungsgespräch lassen sich hier nicht alle Fragestellungen und Sachverhalte juristisch beleuchten. Eine erste anwaltliche Beratung bieten wir in der Regel zu einem Pauschalsatz von 150,00 € netto zzgl. Mehrwertsteuer an. Ersttelefonate bieten wir kostenlos an. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, sollten Sie sich erkundigen, ob diese nicht die anfallenden Kosten für eine Erstberatung übernimmt. Mittlerweile erstatten die meisten Rechtschutzversicherer angefallene Kosten.

 

Außergerichtliche Vertretung:

Die vorgerichtliche Vertretung bieten wir grundsätzlich auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) an. Im Regelfall sind die weiteren Gebühren deshalb abhängig vom Gegenstandswert. Gern berechnen wir Ihnen vorab die dann auf Sie zukommenden Kosten! Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann führen wir gern für Sie die Rechtsschutzanfrage. Das Mandat kann dann unter der Bedingung der Erteilung der Deckungszusage erteilt werden.

 

Vereinbarung von Stunden- und Tagessätzen:

Unter Umständen ist eine Vereinbarung von Stunden- und Tagessätzen sinnvoller. Auch die Vergütung durch Pauschalhonorare ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen verhandelbar. Sprechen Sie uns darauf an.