• Willkommen bei ImmoBankrecht
  • Schillstraße 10
  • 10785 Berlin
  • +030 609 44 309
  • info@immobankrecht.de

Container Fonds (u.a. P&R Container)

P&R Container, Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH

Über das Vermögen der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Grünwald und der P&R Container Leasing GmbH wurde Insolvenzantrag gestellt. Am 19.03.2018 wurde Dr. Michael Jaffé als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Nach Mitteilung soll der Betrieb der P &R Unternehmensgruppe fortgeführt werden, damit Einnahmen erzielt und ein Verwertungskonzept erstellt werden können. Die betroffenen Gesellschaften haben den Insolvenzantrag bereits am 15.03.2018 eigens gestellt.

Eine Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat zur Folge, dass keine individuelle Zwangsvollstreckung mehr möglich ist. Vielmehr sind alle Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Der Insolvenzverwalter wird hierzu die bekannten Gläubiger unmittelbar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens schriftlich kontaktieren, diese über die Eröffnung des Verfahrens informieren und ihnen die für eine Anmeldung maßgeblichen Unterlagen übersenden. Eine Anmeldung ist erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der entsprechenden Aufforderung möglich. Zur Anmeldung wird eine  Anmeldefrist gesetzt, die für eine ordnungsgemäße Anmeldung der Forderung einzuhalten ist.

Parallel zur Durchführung des Verfahrens stellt sich die Frage einer Haftung der vermittelnden Personen. Für die Frage, welche Ansprüche gegenüber Anlageberater/Anlagevermittlern oder Banken bestehen, ist die individuelle Prüfung des Einzelfalls erforderlich. So hängt das Ergebnis maßgeblich von der nachweisbaren Ausgestaltung des Beratungsgespräches ab, also letztlich der individuellen Beweissituation. Hierbei besteht für den Anlageberater nach ständiger Rechtsprechung die Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung (vgl. statt vieler BGHZ 123, 126). Diese Pflicht impliziert die Notwendigkeit, im Rahmen der Beratung zunächst den konkreten Wissensstand und die Anlageziele des Kunden zu erfassen, diese mit den individuellen Besonderheiten des Anlageproduktes abzugleichen und darauf basierend eine konkrete auf den Einzelfall bezogene Empfehlung auszusprechen. Hierbei muss der Berater die wesentlichen Eigenschaften und Risiken der empfohlenen Anlage konkret, vollständig und verständlich dem Kunden mitteilen.

Wesentlicher Bestandteil einer Beratung und mithin der Plausibilitätsprüfung ist der Verkaufsprospekt. Bahnt der Anlageberater/Anlagevermittler die Zeichnung der Beteiligung mit dem Kunden im Rahmen eines Anlageprospektes an, so ist er auch verpflichtet die wirtschaftliche Tragfähigkeit innerhalb der Darstellungen im Prospekt zu prüfen. So muss er konkret prüfen, ob der Prospekt ein schlüssiges Gesamtbild über das Beteiligungsobjekt wiedergibt und die wesentlichen Informationen sachlich richtig und vollständig sind. Unterlässt er diese Prüfung, hat er den Interessenten darauf hinzuweisen (BGH, Urt. v. 30.3.2017 – III ZR 139/15; Urt. v. Urt. v. 30.10.2014 – III ZR 493/13). Hat der Anlageberater keine Plausibilitätsprüfung der empfohlenen Kapitalanlage vorgenommen, so haftet er dann, wenn der Prospekt zu einer Beanstandung geführt hätte, zum Beispiel weil Risiken nicht oder nur unzureichend dargestellt wurden.

Unabhängig von möglichen Beratungsfehlern im Zusammenhang mit individuellen Anlagezielen der einzelnen Beteiligungen, zum Beispiel zur Altersvorsorge, wird ein besonderes Augenmerk auf die Darstellung/ Beratung der Ertragssituation im konkreten Fall gelegt. Denn schon seit mehreren Jahren steht die Logistikbranche aufgrund von Überkapazitäten unter ganz erheblichem „Margendruck“. Die Nachfrage nach Containern ist gesunken, volatil und zudem besteht ein Überangebot an Containern. Entsprechend ist zu klären, ob im Rahmen der Vertragsanbahnung eine ordnungsgemäße Aufklärung zu Chancen und Risiken im Rahmen der prognostizierten Ertragsseite dieses Investments erfolgt ist.

Gerne prüfen wir für Ihren Fall die Erfolgsaussichten einer Klage. Hierzu erhalten Sie von uns einen Fragebogen, den Sie ausfüllen und an uns zurücksenden. Darauf basierend erfolgt eine individuelle erste Beratung, die für Sie Grundlage von weiteren rechtlichen Schritten sein kann.