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Finanzierung Dieselfahrzeug

Auch Ihr Autokredit ist unter Umständen noch widerrufbar. Ob  Ihr Vertrag hierunter fällt, muss im Rahmen einer individuellen Prüfung Ihres Autokreditvertrages beurteilt werden. Einen kleinen Überblick geben  folgende Ausführungen:

 1. Welche Autokredite sind widerrufbar? 

Ein Autokreditvertrag, der nach dem 11.06.2010 abgeschlossen worden ist, unterliegt einem Widerrufsrecht. Voraussetzung ist, dass der Kreditnehmer Verbraucher ist. Unternehmer sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

2. Verjährung des regulären Widerrufs?

Die gesetzliche Widerrufsfrist des Autokreditvertrages beträgt grundsätzlich 14 Tage. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder fehlt sie ganz, verjährt der Widerruf nicht. Er kann also unbegrenzt erklärt werden, auch viele Jahre nach dem Abschluss. Grenze ist Eintritt der Verwirkung.

 

3. Ausübung des Widerrufs: Widerrufserklärung + Zugang

Ein Widerruf des Autokredites erfolgt gegenüber dem Vertragspartner- also der Bank- schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail, oder auch mündlich per Telefon oder vor Ort. Aus der Erklärung muss der eindeutige Wille zum Widerruf des Autokredites hervorgehen. Empfehlenswert ist es, einen schriftlichen Nachweis der Absendung des Autokredites aufzubewahren, zum Beispiel den Beleg des Versands per Einschreiben.

 

4. Was bekomme ich zurück?

Im Erfolgsfall des Widerrufes Ihres Autokredites bekommen Sie die die Anzahlung und alle Tilgungsleistungen erstattet. Weiterhin erhalten Sie auch alle Zinsleistungen sowie ggfs. eine Entschädigung als Nutzungsersatz, da die Bank mit dem Geld wirtschaften konnte, Sie aber nicht.

 a) Vertragsschluss Autokredit vor dem 13.06.2014

Haben Sie den Autokredit vor dem 13.06.2014 geschlossen, so hat die Autobank einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung, der von der Anzahl der gefahrenen Kilometer abhängt. Gleichwohl kann auch hier ein Widerruf lukrativ sein – denn häufig ist die zu zahlende Nutzungsentschädigung deutlich geringer als der eingetretene Wertverlust Ihres Autos!

 

b) Vertragsschluss Autokredit ab dem 13.06.2014

Bei Vertragsschluss des Autokredites nach dem 13.06.2014 müssen Sie für all die gefahrenen Kilometer noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung zahlen. Lediglich die bereits gezahlten Zinsen – die bei Autokrediten meist sehr niedrig sind – darf die Bank behalten – sämtliche anderen Anzahlungen und Autokredit-Raten können Sie jedoch zurückfordern.

Anliegender  Fragebogen  kann Grundlage einer individuellen Prüfung  Ihres Autokredites sein. 

 5. Fehler, die einen Widerruf des Autokredits ermöglichen

Folgende gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangaben, welche die Banken in den Autokreditverträgen dem Verbraucher gegenüber beachten und benennen müssen führen u.U. zu einem Widerrufsrecht:

  • -der Name und die Anschrift des Darlehensgebers
  • -die Art des Darlehens
  • -der effektive Jahreszins
  • -der Nettodarlehensbetrag
  • -der Sollzinssatz
  • -die Vertragslaufzeit
  • -Betrag, Zahl und Fälligkeit der einzelnen Teilzahlungen
  • -der Gesamtbetrag/ die Auszahlungsbedingungen
  • -alle sonstigen Kosten
  • -der Verzugszinssatz und die Art und Weise seiner etwaigen Anpassung sowie gegebenenfalls anfallende Verzugskosten, Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 11 EGBGB
  • -ein Warnhinweis zu den Folgen ausbleibender Zahlungen
  • -das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts
  • -das Recht des Darlehensnehmers, das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen
  • -den Namen und die Anschrift des Darlehensnehmers/ die für den Darlehensgeber zuständige Aufsichtsbehörde
  • -ein Hinweis auf den Anspruch des Darlehensnehmers auf einen Tilgungsplan nach § 492 Abs. 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
  • -das einzuhaltende Verfahren bei der Kündigung des Vertrags, Art. 247 § 6 EGBGB
  • -sämtliche weitere Vertragsbedingungen
  • -die vom Darlehensgeber verlangten Sicherheiten und Versicherungen, im Fall von entgeltlichen Finanzierungshilfen insbesondere ein Eigentumsvorbehalt
  • -die Berechnungsmethode des Anspruchs auf Vorfälligkeitsentschädigung, soweit der Darlehensgeber beabsichtigt, diesen Anspruch geltend zu machen, falls der Darlehensnehmer das Darlehen vorzeitig zurückzahlt, Art. 247 § 7 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB
  • -den Zugang des Darlehensnehmers zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang

 

6. Urteile:

BGH vom 20.03.2018- XI ZR 309/16 {weiterlesen…}

Land­gericht Arns­berg-Urteil vom 17.11.2017, Az. 2 O 45/17{weiterlesen…}

Land­gericht Berlin -Urteil vom 05.12.2017, Az. 4 O 150/16 {weiterlesen…}

Land­gericht Paderborn- Urteil vom 05.07.2018, Az. 4 O 72/18{weiterlesen…}

Land­gericht Limburg- Urteil vom 13.07.2018, Az. 2 O 317/17 {weiterlesen…}

Land­gericht München I – Urteil vom 09.02.2018, Az. 29 O 14138/17 {weiterlesen…}

Land­gericht Ravens­burg- Urteil vom 07.08.2018, Az. 2 O 259/17 {weiterlesen…}

 

Weitere aktuelle Themen rund um das Darlehen finden Sie auch unter: www.kredit-widerrufen.berlin