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Kapitalmarktrecht- wir prüfen Ihre Kapitalanlage

Unter  Kapitalanlage versteht man die langfristige Anlage von Geld mit dem Ziel, daraus Zinsen und sonstige Gewinne oder Erträge zu erwirtschaften. Leider erweist sich so manche Kapitalanlage im Ergebnis als klares Verlustgeschäft oder beinhaltet ein klares Totalverlustrisiko. Wurde der Anleger in Bezug auf die gezeichnete Kapitalanlage und deren Risiken nicht richtig aufgeklärt oder ergeben sich Fehler im Prospekt als Verkaufsgrundlage, kann dies Grundlage einer Rückabwicklung der Kapitalanlage oder ein Schadensersatzanspruch sein.

Wir vertreten Anleger  in Bezug auf folgende Arten von Kapitalanlagen:

  • → Anleihen
  • → Aktien/ Aktienfonds
  • → Beteiligungen
  • → Grauer Kapitalmarkt
  • → Genussrechte
  • → Hotel- und Ferienparks
  • → Hedge Fonds
  • → Investmentrecht
  • → Immobilienfonds
  • → Inhaberschuldverschreibungen
  • → Lebensversicherungsfonds
  • → Nachrangdarlehen
  • → offener Fonds
  • → Private-Equity-Fond
  • → Partiarische Darlehen
  • → Schrottimmobilien
  • → Steuersparimmobilien
  • → Umweltfonds
  • → Wertpapiergeschäft

 

Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich zu dieser Thematik. Eng verbunden mit Fragen der Prospekthaftung ist die Beraterhaftung, welche sich gegen bankgebundene Berater aber auch freie Anlageberater richten kann.  Die Kanzlei verfügt sowohl über die einschlägige fachliche Qualifizierung als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, als auch über eine  praktische Erfahrung seit 2002 in der Vertretung von Kapitalanlegern. Die praktischen Erfahrungen betreffen explizit Verfahren gegen finanzierende Banken sowie Prospekthaftungsklagen (auch Sammelverfahren) im Bereich der geschlossenen Immobilienfonds, Lebensversicherungsfonds, Medienfonds sowie in der Rückabwicklung von Darlehensverträgen.

Kapitalmarktrecht Definition

Das Kapitalmarktrecht beschäftigt sich mit der Erstemission und dem Handel von Wertpapieren. Dazu gehören Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen und Pfandbriefe. Auch Schuldscheine, Derivate, Optionsrechte und anderen handelbare Papiere, die zur Kapitalanlage erworben werden, fallen unter diese Begrifflichkeit.

Bei Fonds können verschiedene Finanzinstrumente verwendet werden. Zu den typischen Fonds gehören Schiffsfonds, Immobilienfonds, Medienfonds, Geldmarktfonds, Dachfonds, Aktienfonds und Rentenfonds. Anleger haben die Möglichkeit Investmentzertifikate in Form von Anteilen zu erwerben.

Die Ausgestaltung der Unternehmensfinanzierung, z.B. Mezzanine-Finanzierung, kann komplexe rechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen Kapitalmarktrecht aufwerfen.

 

Gesetze im Bank- und Kapitalmarktrecht

Folgende Gesetze enthalten wichtige Normen im Bank- und Kapitalmarktrecht oder beinhalten ergänzende Regelungen:

->Börsenrecht

  • neues Investmentgesetz – InvG
  • Prospektregime nach VerkaufsprospektG und WpPG
  • Recht der Unternehmensübernahmen börsennotierter Aktiengesellschaften
  • Gesetz über das Kreditwesen – KWG
  • Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)

 

->Aktiengesetz – AktG

->Handelsgestzbuch – HGB

->Kleinanlegerschutzgesetz

Viele Verordnungen, Satzungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Mitteilungen (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte) geben eine detailliertere Regelung vor.

Ein wichtiger Bereich des Kapitalmarktrechts wird im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geregelt. Dort finden sich Normen zu den Themen Insiderhandel, Marktmanipulation, Publizitätspflichten und besondere Verhaltenspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Zu den aktuellen Themen des Bank- und Kapitalmarktrechts gehören folgende Richtlinien, Gesetze und Regelungen:

  • Risikobegrenzungsgesetz mit Neuregelungen zur Sicherungsgrundschuld
  • MoMiG – Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
  • Novellierung des Schuldverschreibungsrechts (SchVGEG)
  • AGB der Banken
  • Umsetzung der Single Euro Payments Area (SEPA)
  • Investitionskredite (LMA-Standards)
  • Finanzmarktrichtlinie (MiFID)
  • Zahlungsdiensterichtlinie
  • Verbraucherkreditrichtlinie
  • Marktmissbrauchsrichtlinie
  • Transparenzrichtlinie

 

Falschberatung und Schadensersatz – Rechtsanwalt Kapitalmarktrecht

Durch die Regelungen im Bank- und Kapitalmarktrecht ergeben sich bestimmte Pflichten bei der Beratung von Kunden. Kapitalanleger setzen sich naturgemäß vielen Risiken bei ihren Investitionen aus. Das Kapitalanlagerecht gibt daher beim börslichen Wertpapierhandel gesetzliche Beschränkungen und Verpflichtungen vor.

Über Provisionszahlungen und Rückvergütungen ist aufzuklären. Bei einer Falschberatung und anderen Verstößen können Anleger Berater und Institute auf Schadensersatz verklagen. Ein Beispiel dafür sind Schadensersatzansprüche bei Falschberatung im Hinblick auf Rechtsverstöße beim Verkauf sog. Schrottimmobilien.

In Fällen von Insidergeschäften oder Kursmanipulationen sieht das Bank- und Kapitalmarktrecht nicht unerhebliche strafrechtliche Konsequenzen vor.