• Willkommen bei ImmoBankrecht
  • Schillstraße 10
  • 10785 Berlin
  • +030 609 44 309
  • info@immobankrecht.de

Bauträgervertrag – wir prüfen Ihre Rechte!

Fachkanzlei für Bankrecht

 

Der Bauträgervertrag ist mit umfangreichen Rechtsfragen verbunden. So stellt sich die Frage, ob einzelne Klauseln innerhalb des Bauträgervertrages wirksam sind und inwiefern z.B. Sonderwünsche durchsetzbar sind. Zu folgenden Themen beraten wir im Rahmen der Des Komplexes des Bauträgervertrages:

Gestaltung des Bauträgervertrages:

Wir bieten eine umfassende rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Bauträgerverträgen an. Dies kann  insbesondere folgende Fragestellungen beinhalten:

Prüfung von Reservierungsvereinbarungen:

  • -Prüfung der Rechtmäßigkeit der Reservierungsvereinbarung/ der Höhe des vereinbarten Reservierungsentgeltes innerhalb des Bauträgervertrages;
  • -Prüfung der Zulässige Bindungsdauer einer Reservierungsvereinbarung;
  • -Prüfung von Kündigungsmöglichkeiten des Bauträgervertrages und deren Durchsetzung;
  • -Beratung zum Rückabwicklungsrisiko beim Nichtzustandekommen des Kaufvertrages;
  • -Klärung und Durchsetzung von Haftungsfragen beim Verstoß gegen die Reservierungspflicht.

 

Vertriebsvereinbarungen:

Bauträger beauftragen häufig externe Dienstleister mit dem Vertrieb der Objekte und schließen hierzu Vertriebs-, und Marketingvereinbarungen ab. Die Ausgestaltung dieser Verträge ist vielfältig und hat häufig erheblichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg des Projekts. Wir beraten Sie zu diesem Thema und stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.

Umsetzung der Bauverpflichtung bei Bauträgerverträgen:

Wir beraten Sie exemplarisch zu folgenden Themen:

  • -Prüfung des Umfangs und Inhalts der Bauverpflichtung bei Neu- bzw. Altbauten,
  • -Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrages und Schadensersatzanspruch,
  • -Anwendbarkeit der Prospekthaftungsgrundsätze auf den Erwerb im Bauträgervertrag,
  • -Prüfung des Prospektes und der daraus resultierenden Pflichten& Rechte im Bauträgervertrag,
  • -Betreuung bei mangelhafter Bauleistung vor Fertigstellung,
  • -Vertretung bei der Frage der Fälligkeit und Verpflichtung zur Zahlung der Raten,
  • -Durchsetzung von einstweiligen Ansprüchen auf Herausgabe von Schlüsseln bei Weigerung  einer Herausgabe,
  • -Rechtsfolgen einer Verzögerung der Bauleistung während der Bauphase,
  • -Prüfung von Ansprüchen auf Erbringung von Sonderwünschen im Bauträgervertrag,
  • -Streitigkeiten bei der Abnahme der Werkleistung,
  • -Ansprüche von Bauunternehmen gegenüber dem Bauträger,
  • -Mangelbeseitigungsverpflichtungen bzw. –rechte nach Abnahme,
  • -Zahlungspflichten des Bauträgers bei unwirksamer Abnahmeklausel,
  • -Haftung einer Bank wegen zweckwidriger Verwendung von Baugeldern,
  • -Umfang der Sicherung einer Bürgschaft nach § 7 MABV,
  • -Änderungsklausel im Bauträgervertrag,
  • -Unklare Leistungsbeschreibung im Bauträgervertrag.

 

 

Folgende interessante Entscheidungen im Zusammenhang mit Bauträgerverträgen:

§ Pflichten und Verzug des Bauträgers –  KG Berlin vom 15.05.2018- 21 U 90/17

§ Rücktritt vom Bauträgervertrag – erzielter Gewinn aus Deckungsverkauf anrechenbar? KG vom 26.09.2017- 21 U 9/17

§ Abnahmevollmacht im Bauträgervertrag

§ Bauträger verweigert Übergabe der Wohnung: einstweiliger Rechtsschutz! Kammergericht- Urteil vom 04.10.2017- 21

§ Angaben im Exposé ohne Übernahme in den notariellen Kaufvertrag -BGH vom 19.01.2018-V ZR 256/16