Wir beraten in allen Fragestellungen des klassischen Bankrechts.
Hierzu zählen insbesondere folgendes Teilbereiche:
- -Beratung und gerichtliche Tätigkeit in allen Fragen des Kreditgeschäftes, der Kreditsicherung und Sicherheitenverwertung einschließlich Zwangsversteigerungs- und -verwaltungsverfahren
- -Begleitung von Transaktionsgeschäften
- -Vertragsgestaltungen im gesamten Bankbereich
- -Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in (Darlehens-) Widerrufsfällen
- -Vertretung von Anlegern gegenüber Banken im Kapitalanlagerecht (weiterlesen)
- -Präventive Beratung und Begutachtung in allen (bank-) aufsichtsrechtlichen Fragestellungen
- -Interessenvertretung gegenüber Aufsichtsbehörden (z.B. in Zulassungs-, Prüfungs- oder Beschwerdeverfahren)