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Dieselskandal + Schaden (OLG Dresden v. 01.03.2018)

Dieselskandal + Schaden- OLG Dresden vom 01.03.2018-10 U 1561/17:

Der Käufer muss substantiierten Vortrag des Verkäufers, dass durch das Software-Update die Abgasgrenzwerte sowie die Kraftstoffverbrauchs-, Motorleistungs- und Geräuschemissionswerte eingehalten werden bzw. unverändert bleiben, substantiiert widerlegen. Vage Befürchtungen des Käufers und die hypothetische Möglichkeit, dass auch nach der Nachbesserung Mängel verbleiben oder neue Mängel entstehen, sind nicht ausreichend.

Eine lediglich allgemeine Behauptung des Käufers zum merkantilen Minderwert ist nicht ausreichend, um den Substantiierungsanforderungen gerecht zu werden. Der Käufer hat jedenfalls für die Verursachung des Preisrückgangs konkrete Anknüpfungstatsachen vorzutragen. Andernfalls würde die Einholung eines Sachverständigengutachtens im Zivilprozess einen nicht zulässigen Ausforschungsbeweis bedeuten.

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