Seit dem 21. Mai 2013 gibt es die „Verordnung (EU) Nr. 524/2013 vom über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten“ (ODR-Verordnung, ODR-VO, auch Online-Streitbeilegungsverordnung). Es handelt sich um eine EU-Rechtsvorschriften zur alternativen Streitbeilegung (AS) für den elektronischen Geschäftsverkehr zur Förderung des Wachstums und des Vertrauens in den Binnenmarkt. Nach dieser Verordnung gelten formal seit dem 9. Januar 2016 für alle Online-Händler definierte Informationspflichten. Personell sind alle Unternehmer betroffen, welche in der Europäischen Union niedergelassen sind und online (auch) mit Verbrauchern, die in der Europäischen Union ihren Wohnsitz haben, Geschäfte schließen. Inhaltlich werden Kauf- oder Dienstleistungsverträge (wie z.B. Maklerverträge) von der Informationspflicht umfasst. Im Dezember 2015 wurde die Umsetzung in deutsches Recht beschlossen.
Es gibt hier bereits eine online -Streitbeilegungsplattform auf EU-Ebene. Dorthin können sich alle Verbraucher wenn, die entsprechende Streitigkeiten aus solchen Rechtsgeschäften außergerichtlich beilegen möchten. Die Beschwerden werden dann zu den entsprechenden nationale Schlichtungsstelle weitergeleitet.
Jeder Online-Händler muss in diesem Zusammenhang auf diese Plattform hinweisen, durch einen Link dorthin und auch seine E-Mail-Adresse bekannt geben. Außerdem muss die neue Information innerhalb der individuellen Verträge eingearbeitet werden.
Interessanterweise wurde die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bis heute nicht fertiggestellt. Aus rechtlichen Gründen empfiehlt sich jedoch bereits jetzt ein entsprechender Hinweis.