Wir vertreten Sie im Architekten-, Ingenieur-, und Baurecht in Berlin u.a. zu folgenden Fragestellungen:
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- → Überprüfung/ Erstellung von Architekten- und Ingenieurverträgen,
- → Beratende Tätigkeit zu Fragen des Preisrechts und der Vergütung von Architekten und Ingenieuren (HOAI),
- → Begleitende Rechtsberatung während der Planungs-, und Bauüberwachungsphase zu sämtlichen Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI,
- → Durchsetzung von Honoraransprüchen,
- → Abwehr von Schadenersatz- und Haftungsansprüchen wegen Planungsfehler.
Desweiteren beraten wir im Rahmen der klassischen Immobilienprojektentwicklung.
Folgende lesenswerte Entscheidungen:
§ Fiktiver Schadensersatz im Baurecht- BGH vom 22.2.2018- VII ZR 46/17
§ Neue Regeln zum Bau- und Architektenvertrag zum 1.1. 2018
§ Schadensbeseitigungsklausel in Architektenvertrag unwirksam- BGH, Urteil vom 16.2.2017, VII ZR 242/13
§ Bauen & Finanzieren