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Unbenutzbarkeit der ETW & Hausgeld (LG Berlin v. 15.06.2018)

Unbenutzbarkeit der Eigentumswohnung & Hausgeld: Landgericht Berlin, Urteil vom 15.06.2018- 55 S 81/17:

Ein Wohnungseigentümer ist nicht von seiner Beitragspflicht gemäß § 16 Abs. 2 WEG befreit, weil die Eigentumswohnung unbenutzbar ist. Das Landgericht Berlin bejahte einen Zahlungsanspruch der WEG. Denn der einzelne Eigentümer sei von seiner auf § 16 Abs. 2 WEG beruhenden Beitragspflicht nicht deshalb befreit, weil er seine Wohneinheiten nicht habe nutzen können. Einem Wohnungseigentümer stehe wegen der Unbenutzbarkeit der Wohnung nämlich kein Minderungsrecht zu. Das Risiko der Benutzbarkeit oder Vermietbarkeit der Wohnung habe vielmehr allein der Wohnungseigentümer zu tragen. Er bleibe daher auch bei einer vorübergehenden Unbenutzbarkeit der Wohnung in vollem Umfang zu Beitragszahlungen verpflichtet.