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Widerruf Autokredit und Leasingvertrag- EuGH Urteil vom 09.09.2021

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass nahezu alle Verbraucherkreditverträge widerrufen werden können.

Grund hierfür sind vor allem unzureichende Informationen der Banken über die Höhe des Verzugszinssatzes. Findet sich im Vertrag keine konkrete Angabe über die Höhe des Verzugszinses, sondern lediglich die Klausel „Der jährliche Verzugszinssatz beträgt 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.“ (oder ähnlich), spricht vieles für die Widerruflichkeit des Kreditvertrags.

Darüber hinaus vermisst der Europäische Gerichtshof in den Kredit-Verträgen auch die wesentlichen Informationen über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung und über die außergerichtlichen Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren einschließlich der damit verbundenen Kosten.

Fazit:

Daher kann

  • wer nach dem 10.06.2010 einen Darlehensvertrag zur Autofinanzierung oder einen Leasingvertrag geschlossen hat, durch den Widerruf des Vertrages gegen Rückgabe sein Geld zurückerhalten.
  • Auch wer das Auto nicht mehr besitzt kann nach Widerruf die Raten zurückfordern.
  • Auch wenn ein Wertersatz für die Nutzung geschuldet sein kann, lassen sich durch den Widerruf tausende Euro sparen.

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