Private Banking – Bankrecht
Die Beratung zum allgemeinen Bankrecht umfaßt sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung zu einer Bank. Das können Streitigkeiten im Zusammenhang mit standardisierten Bankprodukten sein, z.B. im Rahmen des Zahlungsverkehrs oder des Wertpapierdepotgeschäftes. Wir beraten Sie auch in Fragen zur Vermögensberatung oder Vermögensverwaltung.
Wir vertreten Mandanten im Zusammenhang mit Giroverträgen, Überweisungen und rund um den allgemeinen Zahlungsverkehr (z.B. Kreditkarten/EC-Karten/Online-Banking). Ein häufig auftretendes Thema war insbesondere die Rechtmäßigkeit von Bankgebühren. Desweiteren erfordern die Themen Phishing und Ausspähen von Daten die Spezialkenntnisse eines auf das spezialisierten Anwalt Bankrecht Berlin.
Darlehensrecht
Darlehen kommen zur Finanzierung von vielfältigen Projekten zum Einsatz. Sie werden im Rahmen von Kapitalanlagemodellen entweder von Seiten der Anleger zur Verfügung gestellt oder von Anlegern zur Finanzierung bestimmter Investitionen in Anspruch genommen. Zudem werden Immobilienkäufe überwiegend fremdfinanziert. Auch großvolumige Immobilienprojektgeschäfte sind überwiegend mit hochkomplexen Finanzierungskonstrukten ausgestattet.
Wir beraten Sie präventiv vor Abschluss von Darlehensverträgen oder im Rahmen eines laufenden Kreditvertrages. Unsere Beratung umfasst sowohl Verbraucherkredite als auch Geschäftskundenkredite.
Vor allem bei Geschäftskunden stellen sich häufig Fragen im Zusammenhang mit Kreditsicherheiten. Das Risiko „Nachsicherungsanspruch“ der Bank im laufenden Kreditverhältnis stellte bereits so manch einen Unternehmer vor erhebliche wirtschaftliche Probleme. Wir beraten Sie hier spezialisiert und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gegenüber Banken.
Crowdfunding und Crowdinvesting
Auch über die reine Bankfinanzierung hinaus gibt es verschiedene Finanzierungsalternativen. Das können Beteiligungsfinanzierungen oder Venture Capital, die Stille Beteiligung oder das Crowdfunding sein. Insbesondere kollektive Finanzierungsformen, bei denen die Kapitalgeber per Internet zusammenfinden, haben in den vergangenen Jahren an Popularität gewonnen und viele Vorhaben erst ermöglicht. Das neue Kleinanlegerschutzgesetz wird aber auch Auswirkungen auf Crowdfunding und Crowdinvesting haben. Wir beraten Sie über rechtliche Möglichkeiten und Grenzen und geben Ihnen eine Grundlage dafür, dieses interessante Themengebiet praktisch umzusetzen.
Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit Zinssicherungsgeschäften, zum Beispiel SWAP Vereinbarungen, waren bereits Gegenstand von umfangreicher höchstrichterlicher Rechtsprechung. So wurde die Aufklärungspflicht zum anfänglichen negativen Marktwert bei allen Zinssatz-Swap-Verträgen diskutiert und grundlegend im Urteil des BGH vom 28. April 2015 – XI ZR 378/13 entschieden. Die Einzelheiten dieser Rechtsprechung sind fortlaufend im Fluss und bedürfen einer individuellen rechtlichen Bewertung. Sofern Sie also solch eine Vereinbarung abgeschlossen haben und diese auf Rechtmäßigkeit überprüfen wollen oder etwa auch bereits jetzt Zahlungspflichten ausgesetzt sind, können wir Sie hierzu kompetent beraten.
Vermögensberatung und Vermögensverwaltung
Im Rahmen der Vermögensverwaltung/ Vermögensberatung sind umfangreiche Aufklärungspflichten zu beachten. Zudem müssen die getätigten Geschäfte den vereinbarten Anlagerichtlinien entsprechen. Allein diese Thematik beinhaltet eine detailreiche Rechtsprechung, die man als Anleger zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche und als Vermögensverwalter zur gesetzeskonformen Erfüllung des Kundenauftrages kennen muss. Wir beraten Sie hier gern!
Anlageberatung/ Anlagevermittlung
Die Thematik Anlageberatung/ Anlagevermittlung spielt in einer mittlerweile in der immer unübersichtlich werdenden Fülle von Kapitalanlagen eine Rolle. Neben klassischen Anlagemodellen wie Immobilienfonds, Schiffsfonds, Lebensversicherungsfonds, Spezialfonds gibt es eine Vielzahl von neuartigen und besonderen Finanzprodukten, welche oftmals spezifische Aufklärungs- und Beratungspflichten nachsichziehen. Wir analysieren Ihre Kapitalanlage und die Informationssituation und setzen gegebenenfalls bestehende Ansprüche für Sie durch.
Darüber hinaus spielt die Thematik Anlagevermittlung/Anlageberatung auch im Rahmen der Vertriebstätigkeit von z.B. Immobilien eine Rolle. So werden Prospekte oder andere Informationsquellen an potentielle Kunden herausgegeben, welche gesetzlichen Vorschriften entsprechen müssen. Gerade wenn es um gegenseitige Vergütungsansprüche zu Vertragspartnern oder Regressansprüchen von Kunden geht, müssen Sie gut beraten sein.
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